Eine Psychotherapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. In den ersten fünf, sogenannten probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“), wird nach Klärung der Diagnose geprüft, ob eine Psychotherapie angezeigt ist.
Ambulante Psychotherapie ist für gesetzlich Krankenversicherte als auch Privatversicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei dem zuständigen Kostenträger nach Ablauf der Probatorik von Therapeut und Patient gestellt. Dabei muss der Therapeut die Notwendigkeit für eine Psychotherapie in schriftlicher Form fachlich begründen. Hierzu muss der Patient auch eine medizinische Abklärung durch einen dazu berechtigten Arzt (meist Hausarzt) in Form eines Konsiliarberichts vornehmen lassen.
Der Patient erhält nach einer gewissen Bearbeitungszeit eine Mitteilung der Krankenkasse über Kostenübernahme der ambulanten Behandlung im genehmigten Umfang. Der Umfang einer Kurzzeittherapie beläuft sich auf 25, der einer Langzeittherapie auf 45 Sitzungen, die jedoch im Falle einer früheren Genesung nicht zwangsläufig im vollen Umfang ausgeschöpft werden müssen. Der Abstand zwischen den Sitzungen während der Therapie beträgt in der Regel 1-2 Wochen.
Gegenüber Dritten besteht Schweigepflicht. Falls Bedarf besteht können Angehörige mit in die Behandlung einbezogen werden.