Zwei Therapieschulen sind von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt und daher abrechnungsfähig: Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie. Hier konnten Wirknachweise erbracht werden.
In der ersten Therapiephase einer verhaltenstherapeutischen Einzelbehandlung geht es um Zielformulierung, Zielauswahl und Therapieplanung. Gemeinsam mit dem Patienten wird an der Konkretisierung der nötigen Schritte zur Zielerreichung gearbeitet. Erst dann können Überlegungen angestellt werden, welche therapeutischen Mittel und Techniken der Zielerreichung dienen. Hauptanliegen der Verhaltenstherapie ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und den Patienten zum Experten für sich selbst zu machen. Dazu gestaltet der Therapeut die Therapie sehr transparent, fördert die Eigenverantwortung des Patienten, setzt auf Mitarbeit und Hausaufgaben zwischen den Sitzungen sowie krankheitsbezogener Wissensvermittlung (Psychoedukation). Die Vergangenheit spielt insofern eine Rolle, da in Kindheit und Jugend Grundannahmen und Schemata erworben werden, die im Hier und Jetzt immer noch wirksam sind und zu Schwierigkeiten (v.a. in Beziehungen) führen. Hauptaugenmerk in der Verhaltenstherapie liegt auf Veränderung maladaptiver (schädlichen) automatischer Gedanken und Verhaltensweisen. Desweiteren können emotionsbezogene Übungen zum Einsatz kommen.